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Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummer1 bis 3) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen.


1. Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

1.) Löschfahrzeuge

a)
Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF
3,45 €
b)
Löschgruppenfahrzeug LF 10/10
5,71 €
c)
Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
6,87 €
d)
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
5,77 €
2.)
Transporter (Kombi), Mehrzweckfahrzeug MZF
2,95 €



2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Ausrückstundenkosten erhoben.

Die Ausrückstundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für

1.) Löschfahrzeuge

a)
Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF
66,86 €
b)
Löschgruppenfahrzeug LF 10/10
95,44 €
c)
Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
95,44 €
d)
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
75,00 €
2.)
Transporter (Kombi), Mehrzweckfahrzeug MZF
26,20 €

3. Arbeitsstundenkosten

Wird ein Gerät eingesetzt, dass nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten gelten gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.

In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für

1.) Tragkraftspritze oder Lenz-Pumpe TS 8/8
48,13 €
2.)
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät, Preßluftatmer incl. Atemmaske
24,81 €
3.)
Generator 5 KVA
24,31 €
4.)
Tauchpumpe TP 4/1
13,29 €
5.)
Mehrzwecksauger
16,63 €
6.)
Lüftungsgerät
20,77 €


4. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu
30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.


4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berecht: 20,00 Euro.

Erläuterung:

Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgeltes (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigung nach Art 11 BayFwG.
Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.


4.2 Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für

1.) einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 AVBayFwG)
12,20 €


Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet


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