Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummer1 bis 3) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
|
1.)
|
Löschfahrzeuge
|
|
a)
|
Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF
|
3,45 €
|
b)
|
Löschgruppenfahrzeug LF 10/10
|
5,71 €
|
c)
|
Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
|
6,87 €
|
d)
|
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
|
5,77 €
|
2.)
|
Transporter (Kombi), Mehrzweckfahrzeug MZF
|
2,95 €
|
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte
Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Ausrückstundenkosten erhoben.
Die Ausrückstundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde
für
|
1.)
|
Löschfahrzeuge
|
|
a)
|
Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF
|
66,86 €
|
b)
|
Löschgruppenfahrzeug LF 10/10
|
95,44 €
|
c)
|
Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
|
95,44 €
|
d)
|
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
|
75,00 €
|
2.)
|
Transporter (Kombi), Mehrzweckfahrzeug MZF
|
26,20 €
|
3. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, dass nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten gelten
gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
|
1.)
|
Tragkraftspritze oder Lenz-Pumpe TS 8/8
|
48,13 €
|
2.)
|
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät, Preßluftatmer incl. Atemmaske
|
24,81 €
|
3.)
|
Generator 5 KVA
|
24,31 €
|
4.)
|
Tauchpumpe TP 4/1
|
13,29 €
|
5.)
|
Mehrzwecksauger
|
16,63 €
|
6.)
|
Lüftungsgerät
|
20,77 €
|
4. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene
Stunden werden bis zu
30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berecht: 20,00 Euro.
Erläuterung:
Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch
Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgeltes (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigung nach Art 11 BayFwG.
Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.
4.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für
|
1.)
|
einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 AVBayFwG)
|
12,20 €
|
Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet
zurück zu den Gebühren, Abgaben und Hebesätzen