GEBÜHRENORDNUNG
über das Benutzungsentgelt für die Sportarena Speichersdorf
1.) Sportbetrieb durch Speichersdorfer Vereine
Zur Zeit noch nicht besetzt.
2.) Tages-Veranstaltungen
- Einfache Veranstaltungen (ohne Eintritt) pro Tag (z.B. Versammlungen, Ausstellungen, Tagungen, Jubiläen und Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen)
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für gemeindliche Vereine und sonstige Benutzer
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im Sommer:
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75,-- €
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im Winter (Heizperiode)
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100,-- €
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für nicht gemeindliche Vereine und sonstige Benutzer
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im Sommer:
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100,-- €
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im Winter (Heizperiode)
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150,-- €
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- Veranstaltungen (mit Eintritt) pro Tag (z.B. Tanzveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Jubiläen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Tagungen)
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für gemeindliche Vereine und sonstige Benutzer
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im Sommer:
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125,-- €
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im Winter (Heizperiode)
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150,-- €
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für nicht gemeindliche Vereine und sonstige Benutzer
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im Sommer:
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200,-- €
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im Winter (Heizperiode)
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250,-- €
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3.) Gewerbliche oder sonstige private Veranstaltungen, die nicht von Nr. 2 der Gebührenordnung erfasst sind
Für gewerblich oder sonstige Veranstalter, die nicht von Nr. 2 der Gebührenordnung erfasst sind, werden die folgenden Gebührensätze für die Nutzung der gesamten Halle
festgelegt:
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Gemeindliche Veranstalter:
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200,-- €
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Auswärtige Veranstalter:
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300,-- €
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In der Heizperiode wird eine Heizpauschale von 50,-- € zusätzlich erhoben.
Sonstige Kosten
Die Kosten für Sonder- oder Schlussreinigungen werden dem Veranstalter durch die Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Gemeinde beauftragt für Sonder- oder Schlussreinigungen eine
Reinigungsfirma. Ob eine Sonder- oder Schlussreinigung notwendig ist, wird durch die Gemeinde festgestellt.
Für eine Sonder- oder Schlussreinigung der Halle werden Reinigungspauschalen festgelegt:
- je Hallendrittel 20,00 €
- je Umkleide mit Dusche 10,00 €
- Foyer mit WC-Anlagen 70,00 €
- Küche 20,00 €
- Für die Bereitstellung des Schutzbelages werden von gemeindlichen Veranstaltern 50,-- € berechnet. Von auswärtigen Veranstalter werden 100,-- € erhoben.
- Außergewöhnlicher Stromverbrauch wird nach Zählerstand ermittelt und abgerechnet.
- Die Kaution gemäß § 19 Nr. 6 der Hallenordnung beträgt das Zweifache der Hallenmiete
- Für die Benutzung der Küche wird eine Pauschale von 25,00 Euro berechnet.
Die Nummern 2 – 4 dieser Gebührenordnung treten gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2007 am 18. Dezember 2007 in Kraft. Die Nummer 1 dieser Gebührenordnung
tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Speichersdorf, 17. Dezember 2007
Gemeinde Speichersdorf
Porsch
Erster Bürgermeister
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